Featured

Wir stellen ein: Austräger (m/w/d) für die Ortsteile Kleinberghofen, Brand, Schluttenberg und Happach

Die Gemeinde Erdweg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Austräger (m/w/d) für die Ortsteile Kleinberghofen, Brand, Schluttenberg und Happach. 

Alle Informationen finden Sie in unserem Stellenportal.

 

Featured

Wir stellen ein: Sachbearbeiter (m/w/d) für das Bürgerbüro

Die Gemeinde Erdweg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter (m/w/d) für das Bürgerbüro.

Alle Informationen finden Sie in unserem Stellenportal.

 

Featured

Wir stellen ein: Finanzverwaltung

Die Gemeinde Erdweg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter (m/w/d) für die Finanzverwaltung in Voll- oder Teilzeit.

Alle Informationen finden Sie in unserem Stellenportal.

 

Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl

Die Briefwahlunterlagen können ab dem 10.2.2025 im Bürgerbüro abgeholt werden bzw. werden ab dem 10.2.2025 an Sie verschickt.

Die Briefwahlunterlagen können ab sofort beantragt werden.

  • Direkt im Bürgerbüro (Die Briefwahlunterlagen können dann ab dem 10.2.2025 auch direkt mitgenommen werden)
  • Ausgefüllten Antrag im Rathaus abgeben, in Briefkasten werfen oder per Post zusenden
  • Online beantragen: Sie können die Briefwahl hier online beantragen

Wir bitten die Hinweise auf der Wahlbenachrichtigungskarte zu beachten.
Alle Informationen zur Wahl sind auf der Seite Wahlen aufgeführt.

Wichtig für Briefwähler: Wählerinnen und Wähler haben bei der vorgezogenen Bundestagswahl weniger Zeit für die Briefwahl als üblich. Statt wie sonst zwischen vier und fünf Wochen stehen heuer nur rund zwei Wochen dafür zur Verfügung. Die Briefwahlunterlagen werden erst ab dem 10. Februar 2025 versandt. Bis Mitte Februar dürften diese dann bei den Wählerinnen und Wählern ankommen. Hintergrund ist, dass erst am 30. Januar endgültig feststehen wird, welche Kandidaten zugelassen sind und damit auf die Stimmzettel kommen. Im Anschluss müssen Stimmzettel noch gedruckt werden. Mit Blick auf den Wahltermin für die Bundestagswahl am 23. Februar sollten die Briefwahlunterlagen deshalb zu Hause nicht noch mehrere Tage liegen bleiben. Sie sollten möglichst gleich ausgefüllt und auf den Postweg oder persönlich zur Gemeinde gebracht werden.

Grundsteuerbescheide

Am vergangenen Wochenende sind die ersten Grundsteuerbescheide nach der Grundsteuerreform versendet worden. Wir bitten Sie diesen zu prüfen.

  • Bei Fragen hinsichtlich des Messbetrages bitten wir Sie das Finanzamt Dachau zu kontaktieren: Bürgermeister-Zauner-Ring 2, 85221 Dachau, 08131/701-0
  • Bei allgemeinen Fragen, z. B. noch nicht berücksichtigte Eigentumswechsel, bitte die Gemeinde Erdweg kontaktieren (bitte die PK-Nr. angeben):
    Am besten per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Alternativ per Telefon 08138/931710

Wir bitten Sie zudem folgende Informationen zu beachten:

Neue Grundsteuer- und Grundsteuer-Hebesätze ab 2025 –
Informationen der Gemeinde Erdweg

Im Rahmen der bundesweiten Grundsteuerreform musste die Gemeinde Erdweg ihre Grundsteuer-Hebesätze anpassen. Der Gemeinderat hat am 19. November 2024 folgende Hebesätze entsprechend dem erforderlichen Grundsteueraufkommen auf Basis des Gesamt-Messbetrags über alle Grundstücke der Gemeinde beschlossen, die ab dem 01. Januar 2025 gelten:

  • Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): 390 v. H.
  • Grundsteuer B (Bebaute Grundstücke): 320 v. H.

Durch die gesetzlich vorgeschriebene Umstellung von einem wertbasierten auf einen flächenbezogenen Maßstab kann es teilwiese zu erheblichen Änderungen des individuellen Steuerbetrags kommen. Dies hängt von den individuell vom Finanzamt Dachau festgelegten Grundsteuer-Messbeträgen ab, die auf den Erklärungen der Grundstückseigentümer gegenüber dem Finanzamt beruhen.

Die Gemeinde Erdweg multipliziert lediglich den Messbetrag, der vom Finanzamt ermittelt wird, mit dem Grundsteuerhebesätze. Auf die Berechnung des Messbetrags und die dafür geltenden Vorgaben hat die Gemeinde keinen Einfluss! Sollte es Unklarheiten beim Messbetrag geben, bitte an das Finanzamt wenden.

Wichtige Hinweise:

  1. Prüfen Sie Ihren Grundsteuer-Messbescheid! Achten Sie darauf, ob die Angaben zu den Grund-, Wohn- und Nutzflächen korrekt sind. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Dachau.
  2. Bindung an die Feststellungen des Finanzamts: Die Gemeinde Erdweg ist an die Feststellungen des Finanzamts gebunden. Einwände können daher nur direkt beim Finanzamt geltend gemacht werden.
  3. Eigentümerwechsel: In einigen Fällen könnte das Finanzamt Eigentümerwechsel noch nicht korrekt erfasst haben. Falls Sie nicht mehr Eigentümer des betreffenden Grundstücks sind, bitten wir Sie, uns dies umgehend mitzuteilen.
  4. Zahlungstermine: Die Grundsteuer wird zu folgenden Terminen fällig: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Sollten Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank eingerichtet haben, denken Sie daran, diesen entsprechend anzupassen.
  5. Vorteil SEPA-Lastschriftmandat: Eine bequeme Möglichkeit zur Zahlung der Grundsteuer bietet das SEPA-Lastschriftmandat. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Erdweg unter www.erdweg.de.

Wir empfehlen Ihnen, sich über die Änderungen zu informieren, ggf. den Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt zu prüfen und bei Fragen den Kontakt zum Finanzamt Dachau, Bürgermeister-Zauner-Ring 2, 85221 Dachau, 08131/701-0 zu suchen.

Unterkategorien

Gemeinde Erdweg

Rathausplatz 1
85253 Erdweg
Tel. 0 81 38 / 93 171-0
Fax 0 81 38 / 93 171-20
poststelle@erdweg.de

Besuchszeiten Bürgerbüro  

Montag und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

Besuchszeiten Fachabteilungen  

nach Terminvereinbarung

Gemeinde Erdweg

Terminvereinbarung

telefonisch: 08138/931710