Die Gemeinde Erdweg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Austräger (m/w/d) für die Ortsteile Kleinberghofen, Brand, Schluttenberg und Happach.
Alle Informationen finden Sie in unserem Stellenportal.
Die Gemeinde Erdweg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Austräger (m/w/d) für die Ortsteile Kleinberghofen, Brand, Schluttenberg und Happach.
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Die Gemeinde Erdweg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter (m/w/d) für das Bürgerbüro.
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Die Gemeinde Erdweg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter (m/w/d) für die Finanzverwaltung in Voll- oder Teilzeit.
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Die Briefwahlunterlagen können ab dem 10.2.2025 im Bürgerbüro abgeholt werden bzw. werden ab dem 10.2.2025 an Sie verschickt.
Die Briefwahlunterlagen können ab sofort beantragt werden.
Wir bitten die Hinweise auf der Wahlbenachrichtigungskarte zu beachten.
Alle Informationen zur Wahl sind auf der Seite Wahlen aufgeführt.
Wichtig für Briefwähler: Wählerinnen und Wähler haben bei der vorgezogenen Bundestagswahl weniger Zeit für die Briefwahl als üblich. Statt wie sonst zwischen vier und fünf Wochen stehen heuer nur rund zwei Wochen dafür zur Verfügung. Die Briefwahlunterlagen werden erst ab dem 10. Februar 2025 versandt. Bis Mitte Februar dürften diese dann bei den Wählerinnen und Wählern ankommen. Hintergrund ist, dass erst am 30. Januar endgültig feststehen wird, welche Kandidaten zugelassen sind und damit auf die Stimmzettel kommen. Im Anschluss müssen Stimmzettel noch gedruckt werden. Mit Blick auf den Wahltermin für die Bundestagswahl am 23. Februar sollten die Briefwahlunterlagen deshalb zu Hause nicht noch mehrere Tage liegen bleiben. Sie sollten möglichst gleich ausgefüllt und auf den Postweg oder persönlich zur Gemeinde gebracht werden.
Am vergangenen Wochenende sind die ersten Grundsteuerbescheide nach der Grundsteuerreform versendet worden. Wir bitten Sie diesen zu prüfen.
Wir bitten Sie zudem folgende Informationen zu beachten:
Neue Grundsteuer- und Grundsteuer-Hebesätze ab 2025 –
Informationen der Gemeinde Erdweg
Im Rahmen der bundesweiten Grundsteuerreform musste die Gemeinde Erdweg ihre Grundsteuer-Hebesätze anpassen. Der Gemeinderat hat am 19. November 2024 folgende Hebesätze entsprechend dem erforderlichen Grundsteueraufkommen auf Basis des Gesamt-Messbetrags über alle Grundstücke der Gemeinde beschlossen, die ab dem 01. Januar 2025 gelten:
Durch die gesetzlich vorgeschriebene Umstellung von einem wertbasierten auf einen flächenbezogenen Maßstab kann es teilwiese zu erheblichen Änderungen des individuellen Steuerbetrags kommen. Dies hängt von den individuell vom Finanzamt Dachau festgelegten Grundsteuer-Messbeträgen ab, die auf den Erklärungen der Grundstückseigentümer gegenüber dem Finanzamt beruhen.
Die Gemeinde Erdweg multipliziert lediglich den Messbetrag, der vom Finanzamt ermittelt wird, mit dem Grundsteuerhebesätze. Auf die Berechnung des Messbetrags und die dafür geltenden Vorgaben hat die Gemeinde keinen Einfluss! Sollte es Unklarheiten beim Messbetrag geben, bitte an das Finanzamt wenden.
Wichtige Hinweise:
Wir empfehlen Ihnen, sich über die Änderungen zu informieren, ggf. den Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt zu prüfen und bei Fragen den Kontakt zum Finanzamt Dachau, Bürgermeister-Zauner-Ring 2, 85221 Dachau, 08131/701-0 zu suchen.
Rathausplatz 1 85253 Erdweg Tel. 0 81 38 / 93 171-0 Fax 0 81 38 / 93 171-20 poststelle@erdweg.de |
Besuchszeiten Bürgerbüro
Montag und Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Dienstag |
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Donnerstag |
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
und nach Terminvereinbarung
Besuchszeiten Fachabteilungen
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