Baulandmodell der Gemeinde Erdweg
Die Gemeinde Erdweg zählt zu den attraktiven Regionen Bayerns, in denen seit Jahren die Grundstückspreise ansteigen. Daher ist es kaum mehr möglich, Flächen zur gemeindlichen Bevorratung zu erwerben, um öffentliche und soziale Bauvorhaben zu realisieren und damit eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten. Die Gemeinde Erdweg hat daher ein neues Baulandmodell entwickelt, das seit 22.02.2017 in Kraft ist.
Das Baulandmodell regelt im Wesentlichen zwei verschiedene Themenstellungen:
- Das Grundstücksankaufsmodell mit Regelungen bezüglich des Ankaufs geeigneter Flächen:
Im Grundsatz bedeutet dies, dass Wohnbauland künftig nur noch dann ausgewiesen wird, wenn die Gemeinde Erdweg in der Lage ist, im Vorfeld der Baulandausweisung 40% der künftigen Nettobaulandflächen (zzgl. Erschließungsflächen), zu erwerben. Der gemeindliche Anteil reduziert sich, soweit die dem Grundstückseigentümer an sich verbleibenden 60% der künftigen Nettobaulandflächen nicht ausreichen sollten, dass jedes Kind des Grundstückseigentümers eine Nettobaulandfläche von 600 m² erhält. - Baulandverwendung durch die Gemeinde:
Über die Verwendung des im Eigentum der Gemeinde Erdweg übergegangenen Grundstücksanteils entscheidet der Gemeinderat Erdweg nach Ermessen. In den Abwägungsprozess sollen die Lage, der Ort und Größe des Plangebietes sowie der aktuelle bzw. zukünftige Bedarf mit einfließen. Die Gemeinde Erdweg wird die von ihr erworbenen Grundstücksflächen vorrangig zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung und des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen sowie als Gemeinbedarfsflächen verwenden. Dies kann insbesondere die Schaffung von Bauland für Einheimische (auch die Vergabekriterien hierfür sind definiert, bedürfen aber vor einer erneuten Anwendung eine Überarbeitung um die EU-konformen Regelungen aufzunehmen), der soziale Wohnungsbau bzw. bedarfsgerechter Wohnraum, die Errichtung von Infrastruktureinrichtungen wie Kinderhäuser etc. oder die Schaffung von Bauland („freier Verkauf“) zur Refinanzierung von Infrastruktureinrichtungen sein.
Das Baulandmodell der Gemeinde Erdweg zum Herunterladen: