Bauen in der Gemeinde
Bauanträge sind bei der Gemeinde einzureichen
Anträge für eine Baugenehmigung bzw. einen Vorbescheid sind vollständig bei der Gemeinde Erdweg einzureichen
Nach einer ersten Prüfung durch das Bauamt der Gemeinde Erdweg wird der Antrag im Bauausschuss, sowie im Gemeinderat behandelt. Anschließend wird der Antrag inkl. dem Beschlussauszug des Gemeinderates an die Baugenehmigungsbehörde - dem Landratsamt Dachau - weitergeleitet. Dort wird final über den Antrag entschieden.
Die eingereichten Unterlagen für den Bauantrag bzw. Vorbescheid müssen den Anforderung der Bauvorlagenverordnung entsprechen. Hierzu wurden bayernweit einheitliche Vordrucke eingeführt, die verbindlich zu verwenden sind. Nähere Informationen zu den Baugenehmigungsverfahren und Formularvordrucke gibt es unter: www.landratsamt-dachau.de/bauen-wohnen-gewerbe/bauen/baugenehmigungsverfahren
Sollte das geplante Bauvorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes oder eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegen, kann es Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden. Ein qualifizierter Bebauungsplan liegt vor, wenn er Festsetzungen zu Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zu den überbaubaren Flächen und zu den örtlichen Verkehrsflächen enthält.
Für eine persönliche Beratung steht Ihnen das Bauamt der Gemeinde Erdweg nach Terminvereinbarung gerne zur Verfügung.
Infomaterialien "Rund um die Grundstücksfläche"
Informationen zu privatrechtlichen Regeln für die Rechtsbeziehung zwischen Grundstücksnachbarn
