Fahrtkostenzuschuss Grundschule

Zuschuss für den Erwerb eines 365 € -Tickets
für Grundschulkinder der Grundschule Erdweg

Der Gemeinderat hat beschlossen, Grundschulkindern der Grundschule Erdweg, die keinen Anspruch auf ein kostenfreies Ticket nach der Schülerbeförderungsverordnung haben, einen freiwilligen Zuschuss für den Erwerb eines 365,- € Tickets einzuräumen.

Die Weiterführung des Zuschusses für weitere Schuljahre entscheidet sich jährlich in der Haushaltsaufstellung. Es besteht somit kein Anspruch auf jährliche Auszahlung des Zuschusses.

Der Zuschuss beträgt einmalig 40 %
für ein 365,- € Ticket, dies entspricht 146,00 €.

Antragsberechtigt für den Zuschuss sind Erziehungsberechtigte von Grundschulkindern der Grundschule Erdweg, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Erdweg haben.

Anspruchsberechtigt sind Grundschulkinder (Jahrgangsstufe 1-4) der Grundschule Erdweg, die den Hauptwohnsitz in Erdweg haben. Für den Anspruch ist der Stichtag 30.11. maßgebend. Zu diesem Stichtag müssen die genannten Voraussetzungen erfüllt sein und eine Kopie des privat erworbenen 365,- € Tickets, die Rechnung sowie der ausgefüllte Antrag auf Zuschuss bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Nach dem Stichtag (30.11.) eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Es besteht keine Rückforderung im Falle eines Wegzuges nach dem 30.11., aber auch kein Zuschuss im Falle eines Wegzuges vor dem Stichtag.

Nicht anspruchsberechtigt sind Gastschulkinderund Grundschulkinder, die im Rahmen der Schülerbeförderungsverordnung Anspruch auf ein kostenfreies Ticket durch die Gemeinde Erdweg haben.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt Mitte Dezember eines jeden Jahres.

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