Vereinszuschüsse in der Gemeinde Erdweg
Alle wichtigen Informationen zu Zuschüssen von Vereinen in der Gemeinde Erdweg von der Antragsberechtigung, über die Förderung bis hin zu Antrag und Auszahlung
Antragsberechtigung
Im Rahmen der Zuschuss- und Förderungsrichtlinie der Gemeinde Erdweg vom 27.04.2018 werden die Vereine und Vereinigungen im Gemeindebereich Erdweg gefördert. Dadurch soll das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde Erdweg gefördert und gestärkt werden. Ziel dieser Richtlinie ist es, einen wirksamen Beitrag zur Förderung sozialer, kultureller und sportlicher Belange zu leisten. Des Weiteren sollen dadurch die bereitgestellten Haushaltsmittel gerecht verteilt werden und das Verteilungsverfahren vereinfacht werden. Vorhaben werden als freiwillige Leistungen ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gefördert.
Förderung
Konkret gefördert werden- Förderung der Jugendarbeit (Grundstockförderung)
- Bau- und Sachkostenzuschüsse
- Vereinsjubiläen
- Pauschalförderungen für die örtlichen Obst- und Gartenbauvereine und die örtlichen Krieger-, Soldaten- und Veteranenvereine
Antrag und Auszahlung
Für alle Zuschussanträge gilt, dass diese bis spätestens 30.11. des Jahres, das dem Bezuschussungsjahr vorausgeht, bei der Gemeinde Erdweg eingereicht werden müssen. Für die Pauschalförderung muss kein Antrag gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt hier nach Genehmigung des Haushaltes. Die Bewilligung der übrigen Förderungen/Zuschüsse erfolgt im Rahmen der Geschäftsordnung für den Gemeinderat in der jeweils gültigen Fassung durch den Gemeinderat, soweit nicht der 1. Bürgermeister zuständig ist. Die Genehmigungsmitteilung erfolgt unmittelbar durch die Gemeindeverwaltung nach Beschluss des Haushaltes. Die Maßnahmen sind binnen eines Jahres durchführen. Näheres ist in der Zuschuss- und Förderungsrichtlinie geregelt.