Neue Schmutzwassergebühren werden kalkuliert

Der aktuelle Kalkulationszeitraum für die Abwassergebühren für die Jahre 2022 – 2025 läuft zum 31.12.2025 aus. Wie alle 4 Jahre ist eine neue Globalkalkulation für die Schmutzwasser- und Niederschlagsgebühr für die kommenden 4 Jahre von 2026 bis 2029 notwendig. Die Kalkulation der kostendeckenden Abwassergebühr wird auf Basis des Kommunalabgabengesetzes erstellt. Die Gemeinde darf weder Gewinne erzielen noch Verluste decken. Das bedeutet, dass alle Kosten für die Abwasseranlage auf die Gebühren umzulegen sind. Kostenüber- und Kostenunterdeckungen aus dem Kalkulationszeitraum 2022 – 2025 werden in den neuen Kalkulationszeitraum übernommen. Ebenso müssen die geschätzten laufenden Kosten sowie die notwendigen Investitionen, die im neuen Kalkulationszeitraum (Abschreibungen, Kalkulation, Zinsen etc.) anfallen in die Berechnung einfließen.

Die Gemeinde geht aktuell aufgrund der in den letzten Jahren stark gestiegenen Preisen von Unterdeckungen im vergangenen Kalkulationszeitraum aus. Zudem stehen zahlreiche notwendige und kostenintensive Maßnahmen an. Um eine zu starke Erhöhung der Gebühren zu vermeiden, wird intensiv daran gearbeitet, wie die notwendige Investition kostenreduziert, mit welchem Abrechnungs- bzw. Abwicklungsmöglichkeiten und zu welchem Zeitpunkt getätigt werden können. Zudem werden alle Finanzierungsmöglichkeiten, die das Kommunalabgabengesetz bietet, geprüft. Zusammen mit einem Beratungsbüro wird dies Anfang des Jahres 2026 erarbeitet. Es ist möglich und nicht unwahrscheinlich, dass für den neuen Gebührenbemessungszeitraum 01.01.2026 - 31.12.2029 höhere Gesamtkosten für die Entwässerungseinrichtung umzulegen sein werden, als dies mit den derzeit gültigen Gebührensätzen geschieht. Die Gebühren könnten also steigen. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Erdweg wird daher im Laufe des Jahres 2026 die Gebührensätze für die öffentliche Entwässerungseinrichtung neu beschließen und die Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend ändern. Mit der Änderung werden die neuen Gebührensätze rückwirkend zum 01.01.2026 festgesetzt.

Für die Jahresabrechnung 2025, die im Januar/Februar 2026 erstellt wird, hat dies noch keine Auswirkungen. Die neuen Gebühren sind erst für die Jahresabrechnung des Kalenderjahres 2026 relevant, die im Januar/Februar 2027 erstellt wird.

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