Grundsteuerreform

Grundsteuerreform

+++ Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wurde bis zum 30. April 2023 verlängert +++
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz müssen bis 30. April 2023 eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Die Erklärungsabgabe kann ab dem 01. Juli 2022 erfolgen.

In Bayern können Steuerpflichtige ihre Grundsteuererklärung elektronisch oder in Papierform einreichen. Die Erklärungsvordrucke und Ausfüllanleitungen sind elektronisch über „Mein ELSTER“, als vorausfüllbare PDF auf www.grundsteuer.bayern.de bereitgestellt. Die Papiervordrucke erhalten die Bürger in dem Servicezentrum des Finanzamts Dachau und in der Gemeinde Erdweg im Bürgerbüro.

Folgende Informationen und Hilfestellungen stehen bereit:

» Hier finden sich grundlegende Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern – Flyer

» Hier finden sich wichtige Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform in Bayern – Flyer

» Information zur Grundsteuerreform vom Bayerisches Landesamt für Steuern

» Checkliste für ein Wohngrundstück – Flyer

» Informationen rund um das Thema Grundsteuer finden sich unter

» Fragen können in Form einer Chatkonversation an ein Assistenzsystem („Chatboot“) gestellt werden, welches rund um die Uhr Auskünfte erteilt

» Telefonische Unterstützung zu allgemeinen Fragen betreffend die Erklärungsabgabe erhalten Sie durch eine zentrale Informations-Hotline unter 089 – 30 70 00 77. Die Hotline ist in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr erreichbar.

Grundsteuerreform

Gemeinde Erdweg

Rathausplatz 1
85253 Erdweg
Tel. 0 81 38 / 93 171-0
Fax 0 81 38 / 93 171-20
poststelle@erdweg.de

Besuchszeiten Fachabteilungen  

nach Vereinbarung
Terminvereinbarung online oder
telefonisch  08138 / 93171-0

Besuchszeiten Bürgerbüro  

Montag und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

und nach Vereinbarung