Grundsteuerbescheide

Am vergangenen Wochenende sind die ersten Grundsteuerbescheide nach der Grundsteuerreform versendet worden. Wir bitten Sie diesen zu prüfen.

  • Bei Fragen hinsichtlich des Messbetrages bitten wir Sie das Finanzamt Dachau zu kontaktieren: Bürgermeister-Zauner-Ring 2, 85221 Dachau, 08131/701-0
  • Bei allgemeinen Fragen, z. B. noch nicht berücksichtigte Eigentumswechsel, bitte die Gemeinde Erdweg kontaktieren (bitte die PK-Nr. angeben):
    Am besten per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Alternativ per Telefon 08138/931710

Wir bitten Sie zudem folgende Informationen zu beachten:

Neue Grundsteuer- und Grundsteuer-Hebesätze ab 2025 –
Informationen der Gemeinde Erdweg

Im Rahmen der bundesweiten Grundsteuerreform musste die Gemeinde Erdweg ihre Grundsteuer-Hebesätze anpassen. Der Gemeinderat hat am 19. November 2024 folgende Hebesätze entsprechend dem erforderlichen Grundsteueraufkommen auf Basis des Gesamt-Messbetrags über alle Grundstücke der Gemeinde beschlossen, die ab dem 01. Januar 2025 gelten:

  • Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): 390 v. H.
  • Grundsteuer B (Bebaute Grundstücke): 320 v. H.

Durch die gesetzlich vorgeschriebene Umstellung von einem wertbasierten auf einen flächenbezogenen Maßstab kann es teilwiese zu erheblichen Änderungen des individuellen Steuerbetrags kommen. Dies hängt von den individuell vom Finanzamt Dachau festgelegten Grundsteuer-Messbeträgen ab, die auf den Erklärungen der Grundstückseigentümer gegenüber dem Finanzamt beruhen.

Die Gemeinde Erdweg multipliziert lediglich den Messbetrag, der vom Finanzamt ermittelt wird, mit dem Grundsteuerhebesätze. Auf die Berechnung des Messbetrags und die dafür geltenden Vorgaben hat die Gemeinde keinen Einfluss! Sollte es Unklarheiten beim Messbetrag geben, bitte an das Finanzamt wenden.

Wichtige Hinweise:

  1. Prüfen Sie Ihren Grundsteuer-Messbescheid! Achten Sie darauf, ob die Angaben zu den Grund-, Wohn- und Nutzflächen korrekt sind. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Dachau.
  2. Bindung an die Feststellungen des Finanzamts: Die Gemeinde Erdweg ist an die Feststellungen des Finanzamts gebunden. Einwände können daher nur direkt beim Finanzamt geltend gemacht werden.
  3. Eigentümerwechsel: In einigen Fällen könnte das Finanzamt Eigentümerwechsel noch nicht korrekt erfasst haben. Falls Sie nicht mehr Eigentümer des betreffenden Grundstücks sind, bitten wir Sie, uns dies umgehend mitzuteilen.
  4. Zahlungstermine: Die Grundsteuer wird zu folgenden Terminen fällig: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Sollten Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank eingerichtet haben, denken Sie daran, diesen entsprechend anzupassen.
  5. Vorteil SEPA-Lastschriftmandat: Eine bequeme Möglichkeit zur Zahlung der Grundsteuer bietet das SEPA-Lastschriftmandat. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Erdweg unter www.erdweg.de.

Wir empfehlen Ihnen, sich über die Änderungen zu informieren, ggf. den Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt zu prüfen und bei Fragen den Kontakt zum Finanzamt Dachau, Bürgermeister-Zauner-Ring 2, 85221 Dachau, 08131/701-0 zu suchen.

Gemeinde Erdweg

Rathausplatz 1
85253 Erdweg
Tel. 0 81 38 / 93 171-0
Fax 0 81 38 / 93 171-20
poststelle@erdweg.de

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